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PRESSEMITTEILUNG

Flexirentengesetz stärkt die Kinder- und Jugendrehabilitation

Die Klinikleitung der Wangener Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche sieht sich für ihr jahrelanges politisches Engagement belohnt.
Der Deutsche Bundestag hat am 21.10.16 mit Wirkung ab 01.01.17 im Rahmen des Flexirentengesetzes beschlossen, die Kinder- und Jugendrehabilitation gesetzlich grundsätzlich aufzuwerten, um mehr gesundheitlich beeinträchtigten oder chronisch kranken Kindern und Jugendlichen zu einer besseren Schul-, Ausbildungs- und Erwerbsfähigkeit zu verhelfen. Damit werden die Rechte der Kinder und Jugendlichen von Versicherten der Rentenversicherung in der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Der Gesetzgeber rechnet pro Jahr mit zusätzlichen 7000 Anträgen.  
 
Neu ist, dass die Kinder- und Jugendreha künftig eine Pflichtleistung der Deutschen Rentenversicherung ist und Nachsorge und ambulante Reha-Angebote möglich sind. Die neuen gesetzlichen Ansprüche gehen auf die spezielle gesundheitliche Situation der jungen Menschen ein. Die Anwendung in der Praxis soll leichter und zielgerichteter werden und die Rehabilitation soll möglichst frühzeitig erfolgen.   
  
Im Einzelnen hat der Gesetzgeber beschlossen:  
  
  • Eigenständige gesetzliche Ausgestaltung der Kinder- und Jugendreha im SGB VI 
  • Kinder- und Jugendreha wird Pflichtleistung bei der DRV 
  • Leistung wird stationär und künftig auch ambulant erbracht 
  • DRV erbringt künftig auch Leistungen zur Nachsorge 
  • Indikationsbeschränkungen werden aufgehoben, Anspruch bei der DRV betrifft insbesondere alle chronisch kranken Kinder und Jugendlichen 
  • Ziel der späteren Erwerbsfähigkeit wird gesetzlich festgelegt und umfasst auch Schul- und Ausbildungsfähigkeit 
  • Anspruch auf Mitaufnahme einer Begleitperson, von Familienangehörigen und auf eine Mindestdauer von vier Wochen stehen nun im Gesetz 
  • Begrenzung der Ausgaben und die Vierjahreswiederholungsfrist entfallen 
  
  

Neue Angebote und Strukturen durch Nachsorge und ambulante Kinder- und Jugendreha?

  
  
Wichtige Veränderungen sind, dass die DRV nunmehr auch ambulante Leistungen und Leistungen zur Nachsorge für die Kinder im Bedarfsfall auf Antrag erbringen muss. Die DRV ist in Zusammenarbeit mit den Kinder- und Jugendärzten und den Fachleuten der Kinder- und Jugendrehabilitation aufgefordert, hierfür neue Konzepte zu entwickeln und neue Strukturen zu schaffen. Die Kinder- und Jugendrehabilitation sah sich bisher dem Vorwurf ausgesetzt, dass der Erfolg der mehrwöchigen stationären Maßnahmen nach einem Jahr verpuffe. Mit einer zielgerichteten Nachsorge in Zusammenarbeit mit den einweisenden Ärzten kann der Erfolg der Reha nachhaltig gesichert werden. Schwieriger wird die ambulante Leistungserbringung sein, schon weil es bezogen auf ein akzeptiertes Einzugsgebiet außer in Großstädten zu wenig betroffene Kinder und Jugendliche für ein wirtschaftlich sinnvolles Angebot gibt.   
  
 

Poltisches Engagement lohnt sich

  
  
Durch diese Verbesserungen besteht künftig ein Anspruch auf eine Kinder- und Jugendreha unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Deutschen Rentenversicherung. Dies hatte die Wangener Klinikleitung in vielen Gesprächen mit Politikern und Ministerien immer wieder gefordert. Maßgebliche Sozialpolitiker des Bundestages wie Dr. Martin Rosemann (SPD) und Peter Weiß (CDU) wurden in den letzten Jahren nach Wangen eingeladen und durch die Kinder- und Jugendreha geführt. Beide waren entscheidend daran beteiligt, dass die gesetzlichen Vorstellungen der Wangener nun Realität werden. Die Bedeutung des Flexirentengesetzes für die Kinder- und Jugendrehabilitation fasste Alwin Baumann bei der Anhörung im Deutschen Bundestag wie folgt zusammen: „Ich bewerte die Änderungen, dass Kinder und Jugendliche Erwachsenen gleichgestellt werden, dass wir eine Pflichtleistung und dass wir die Möglichkeit der Nachsorge haben, als wirklich historisch.“  
  
Veröffentlicht am: 19.12.2016  /  News-Bereich: News aus den Fachkliniken
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