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DIE KLINIKEN MÜSSEN FLEXIBEL AUF DIE VERÄNDERUNGEN REAGIEREN

Das Flexirentengesetz

Wangen/Berlin - "Das Flexi-Rentengesetz bewirkt eine grundsätzliche geradezu historische gesetzliche Verbesserung der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen" 
Alwin Baumann, Sprecher Bündnis Kinder- und Jugendrehabilitation, informiert im Kurzeitung-Interview über Auswirkungen des sogenannten Flexi-Rentengesetzes. Kinder und Jugendliche werden mit der neuen Pflichtleistung bei Reha-Bedarf Erwachsenen gleichgestellt. Das heißt, auch für Sie ist die Rentenversicherung als Reha-Träger zuständig.
Insgesamt sei festzuhalten, dass bereits bisher entgegenkommende, aber freiwillige Engagement der Deutschen Rentenversicherung nicht nur gesetzlich festgeschrieben, sondern auch noch ausgeweitet wurde. Für die Kliniken, so Baumann, ändert sich sehr viel. Das neue Gesetz erzeuge eine Aufbruchsstimmung. Es bringe Sicherheit, weil die Kinder- und Jugendrehabilitation auch in finanziell schwierigen Zeiten nicht mehr infrage gestellt werden könne.   
  
Die Kliniken müssten neue Konzepte und Strukturen für ambulante Reha-Leistungen und Nachsorgeleistungen entwickeln. Das Indikationsangebot müsse erweitert und auf eine schulische Rehabilitation müsse ein stärkeres Augenmerk gerichtet werden. Reha-Maßnahmen für chronisch oder psychosomatisch kranke Kinder und Jugendliche seien hochwirksame Maßnahmen, die aber viel zu wenige Betroffene in Anspruch nähmen. Das größte Problem sei mangelnder öffentlicher Bekanntheitsgrad.   
  
Viele Eltern betroffener Kinder und Jugendlichen würden nur durch Zufall von diesen Möglichkeiten erfahren. Es sei deshalb notwendig, mit den neuen gesetzlichen Möglichkeiten auf allen Ebenen an die Öffentlichkeit zu gehen, dabei komme den Medien eine besondere Informationsverpflichtung zu. Die Fragen stellte Chefredakteur Rudolf G. Maier.  
  
 
Kurzeitung: Herr Baumann, Sie haben als Sprecher des Bündnisses Kinder- und Jugendrehabilitation, einem Bündnis, dem auch der Bundesverband der Privatkliniken angeschlossen ist, in Ihrem Vortrag im Rahmen einer Fachtagung in Wangen die Frage sehr eindrucksvoll beantwortet, was sich durch das Flexi-Rentengesetz für die Kinder- und Jugendrehabilitation ändert. Können Sie bitte einleitend die neuen Möglichkeiten zusammenfassen?  
  
Alwin Baumann: Das Flexi-Rentengesetz bewirkt eine grundsätzliche und geradezu historische gesetzliche Verbesserung der Rehabilitation chronisch kranker Kinder und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche sind mit einer neuen Pflichtleistung bei einem Reha-Bedarf Erwachsenen gleichgestellt, das heißt, auch für sie ist die Rentenversicherung als Reha-Träger zuständig. Bisher gab es für Kinder und Jugendliche nur die Möglichkeit einer stationären Rehabilitation, nun sollen Strukturen für eine ambulante Rehabilitation und eine Nachsorge geschaffen werden. Beim Anspruch gibt es keine Beschränkung auf bestimmte gesundheitliche Probleme mehr, sondern, wer rehabilitationsbedürftig ist, bekommt auch eine Maßnahme. Die Mitaufnahme einer Begleitperson und weiterer Familienangehörigen wurde ausgeweitet. Die gesonderte finanzielle Beschränkung und die Vierjahresfrist bei einer Wiederholung einer Rehabilitation wurden aufgehoben. Insgesamt ist festzuhalten, dass das schon bisher große, aber freiwillige Engagement der Deutschen Rentenversicherung nicht nur gesetzlich festgeschrieben, sondern auch noch ausgeweitet wurde.  
  
Kurzeitung: Welche konzeptionellen und strukturellen Herausforderungen sind damit für die Kliniken im Detail verbunden, um dem Anspruch des Gesetzes gerecht zu werden?  
  
Alwin Baumann: Für die Kliniken ändert sich sehr viel, das neue Gesetz erzeugt eine 
richtige Aufbruchsstimmung. Das Flexi-Rentengesetz bringt ihnen Sicherheit, weil die 
Kinder- und Jugendrehabilitation auch in finanziell schwierigen Zeiten nicht mehr infrage gestellt werden kann. Auch die Frage vieler Menschen, was denn die Rentenversicherung mit Kindern zu tun hat, ist beantwortet, sie ist zuständig. Der oft geäußerte Vorwurf, ihr macht für viele Wochen eine intensive Maßnahme, die aber nach einem Jahr verpufft ist, stimmt mit der Einführung einer Nachsorge nicht mehr. Die Kliniken müssen sich auf eine höhere Nachfrage einstellen, weil die Anträge steigen werden. Es werden mehr Kinder als bisher mit einer Begleitperson kommen. Begleitpersonen bei Kindern über 10 Jahren bedeuten aber eine Veränderung der Konzeption und der räumlichen Voraussetzungen. Neue Konzepte und Strukturen müssen die Kliniken für ambulante Reha-Leistungen und Nachsorgeleistungen entwickeln. Das Indikationsangebot muss erweitert werden, auf eine schulische Rehabilitation muss ein stärkeres Augenmerk gelegt werden.  
  
 
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Artikel aus: Kurzeitung Bad Füssing, Medizin und Gesundheit, PDF-Version, ca. 150 KB 
  
  
Artikel aus: Kurzeitung Bad Füssing, April 2017  
  
Veröffentlicht am: 03.04.2017  /  News-Bereich: News aus den Fachkliniken
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