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ZUSAMMEN MIT ANDEREN PATIENTEN WOHNEN Unsere therapeutischen Wohngruppen

Seit fast 20 Jahren gibt es in den Fachkliniken Wangen Therapeutische Wohngruppen, die medizinisch-therapeutische Hilfe mit der Heinrich-Brügger-Schule verbindet. Sie eignen sich besonders für chronisch kranke Kinder und Jugendliche, die über einen längeren Zeitraum hinweg (mindestens ein Schuljahr) mehr brauchen als die üblichen ambulanten und stationären Hilfen.
Unser Internat ermöglicht es vielen Kindern und Jugendlichen, wieder regelmäßig die Schule zu besuchen, die ihre Fähigkeiten fördert und gleichzeitig mit der Krankheit umzugehen weiß.
Wen nehmen wir auf?
Kinder (ab 10 Jahren) und Jugendliche mit Atemwegserkrankungen, Hauterkrankungen und psychosomatischen Erkrankungen,
- deren Krankheit zu Hause nicht mehr zu bewältigen ist,
- deren Schullaufbahn wegen häufiger Fehlzeiten gefährdet ist
- die in einer Gemeinschaft Gleichbetroffener leben und lernen wollen.
Wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, werden die Kosten vom zuständigen Sozial- oder Jugendhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen.
Trotz chronischer Erkrankung regelmäßiger Schulbesuch
Für Kinder und Jugendliche mit Asthma, Neurodermitis oder psychosomatischen Erkrankungen, bei denen neben der Erkrankung erhebliche Probleme in der Familie und in der Schule bestehen, gibt es die Möglichkeit eines Internatsaufenthaltes bzw. einer Langzeitrehabilitation.
In unserem spezialisierten Internat werden die Kinder und Jugendlichen ärztlich und therapeutisch versorgt, sind in zwei pädagogisch betreuten Wohngruppen untergebracht und besuchen die Heinrich-Brügger-Schule. Durch die umfassende Betreuung können sie regelmäßig die Schule besuchen und erreichen dadurch einen angemessenen Schulabschluss, der zu Hause unter Umständen nicht möglich wäre. Die Schulferien verbringen die Kinder und Jugendlichen zu Hause.
Kostenträger Sozial- oder Jugendamt
Kostenträger des Internatsaufenthaltes sind die Sozial- oder Jugendämter. Sie bezahlen den Aufenthalt, ein altersbezogenes Taschengeld und Fahrtkosten bei Familienheimfahrten. Die Eltern werden in der Höhe der Kosten belastet, die sie durch die Abwesenheit des Kindes zu Hause einsparen. Dieser Betrag ist einkommensabhängig und von den Familien unserer Erfahrung nach leistbar.
Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn eine ärztlich bestätigte chronische Erkrankung vorliegt, die im häuslichen Umfeld nicht bewältigt werden kann und u.a. zu schulischen Problemen geführt hat. Wenn die körperliche Erkrankung im Vordergrund steht, was z.B. bei Asthmatikern der Fall ist, übernehmen die Sozialämter im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 39 BSHG die Kosten. Geht es in erster Linie um die seelischen Probleme, sind die Jugendämter nach § 35a SGB VIII (KJHG) zuständig. In der Regel entscheidet der Amtsarzt beim Gesundheitsamt, ob die Notwendigkeit gegeben ist und ob das Sozial- oder das Jugendamt zuständig ist. |
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