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IHR WEG ZU DEN FACHKLINIKEN WANGEN Hinweise für Ihre Aufnahme

Vor einem Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt ist man immer etwas unsicher. Wir möchten Ihnen diese Unsicherheit nehmen uns Sie vorab über die Aufnahme in die Fachkliniken Wangen informieren. Da wir Akut- und Rehabilitationskliniken unter einem Dach vereinen, sind die organisatorischen Abläufe unterschiedlich.
Akutkliniken
- Medizinische Klinik
- Thoraxchirurgie
- Anästhesie und Intensivmedizin
- Kinderklinik
- Neurologische Klinik (Frührehabilitation)
Die Fachkliniken Wangen sind mit ihren Akutkliniken in den Krankenhausbedarfsplan des Landes Baden-Württemberg aufgenommen, das heißt sie sind zur allgemeinen Akutversorgung zugelassen.
Das bedeutet für ...
- Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse:
Im Normalfall benötigen Sie eine Krankenhauseinweisung Ihres niedergelassenen Arztes. Bitte bringen Sie den Einweisungsschein unbedingt mit. Im Notfall können Sie vom Notarzt direkt eingewiesen werden.
- Beihilfeberechtigte und Versicherte einer privaten Krankenkasse:
Hier sind keine speziellen Aufnahmepapiere erforderlich. Bei planbaren Krankenhausaufenthalten ist es aber sinnvoll, auch die private Krankenversicherung vorab beziehungsweise spätestens bei der Aufnahme über den Aufenthalt zu informieren.
- Versicherte aus Österreich:
Sie benötigen eine vorherige Kostenzusage von Ihrer Krankenkasse für die Behandlung.
Rehabilitationskinderklinik
- In der Kinderrehabilitation haben wir einen Versorgungsvertrag und werden von allen Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern belegt.
- Für eine Rehabilitationsmaßnahme ist es notwendig, dass Ihr Hausarzt mit Ihnen zunächst einen Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Krankenkasse stellt. Auf diesem Antrag sollte bereits Ihr Wunsch, die Rehabilitation in Wangen durchzuführen, vermerkt und begründet werden. Für eine Aufnahme ist eine vorherige Kostenzusage notwendig.
Bei der Beantragung bei der Rentenversicherung gehen Sie wie folgt vor:
Den Rehabilitationsantrag der Rentenversicherung können Sie von der Rentenversicherung, einer Servicestelle oder einer Krankenkasse bekommen.
Oder auch im Internet herunterladen oder ausdrucken oder direkt am PC ausfüllen, z.B. unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de oder www.deutsche-rentenversicherung-bw.de, dann: - Formulare und Publikationen - Formulare - Rehabilitation - Antragspaket Kinderrehabilitation.
Den Rehabilitationsantrag G200 füllen die Eltern aus.
Sie füllen den Befundbericht G2401 und die Honorar-Abrechnung G1206 aus.
Besonderheit Übergewicht: Adipositas allein reicht als Diagnose nicht aus, es müssen Folgeerkrankungen vorhanden sein und angegeben werden.
Beim Befundbericht denken Sie bitte unter der Nummer 17 daran, ggf. die Notwendigkeit der Mutter oder des Vaters als Begleitperson anzugeben.
Soll ein gesundes Geschwisterkind als Begleitkind mit aufgenommen werden, müssen die Eltern dies extra beantragen (G581, Mitaufnahme im Rahmen der Regelung der Haushaltshilfe).
Wenn Sie die Maßnahme bei uns durchführen möchten, müssen Sie dies im Befundbericht ausdrücklich vermerken (Fachkliniken Wangen/Allg.).
Da bei der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen auch die Krankenkasse zuständig ist, können Sie sie auch dort beantragen.
Sie leiten die Rehabilitation mit dem Formular 60 ein und erhalten dann von der Krankenkasse das Formular 61 zur Verordnung der Rehabilitation.
Über die Krankenkasse darf der Arzt eine Rehabilitation verordnen, der von der KV die Genehmigung dazu erhalten hat. Die Genehmigung erhält auf Antrag, wer im letzten Jahr vor Antragstellung 20 Rehabilitationsgutachten erstellt hat oder wer 1 Jahr in einer Rehabilitationseinrichtung gearbeitet hat oder wer eine der Bezeichnungen „Sozialmedizin“ bzw. „Physikalische und Rehabilitative Medizin“ bzw. „Rehabilitationsmedizin“ bzw. „klinische Geriatrie“ erworben hat oder wer an einer anerkannten entsprechenden Fortbildung teilgenommen hat.
Bei Problemen mit der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich:
Alwin Baumann, Telefon 07522 797-1260, Mail: info@fachkliniken-wangen.de.
KIG Adipositas Kompetenz-Zentrum
Findet die stationäre Rehabilitationsmaßnahme im Rahmen des KIG-Projektes statt, benutzen Sie bitte den hier zum Download zur Verfügung stehenden Antrag (Befundbericht) zur Einleitung der Reha-Maßnahme:
Weiterführende Rehabilitation der Neurologie
In der weiterführenden Rehabilitation der Neurologie haben wir ebenfalls einen Versorgungsvertrag mit allen Krankenkassen abgeschlossen und werden von anderen Kostenträgern in diesem Bereich, insbesondere auch von den Berufsgenossenschaften, belegt. Auch hier ist vor der Aufnahme die Kostenübernahmeerklärung erforderlich. Das Verfahren wird von der erstversorgenden Klinik oder dem einweisenden Arzt gemeinsam mit Ihnen eingeleitet.
Ambulante Behandlung
Alle Chefärzte unseres Hauses sind zur ambulanten Behandlung ermächtigt. Als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse benötigen Sie auch für die ambulante Behandlung eine Überweisung eines niedergelassenen Arztes. Diese muss persönlich auf den hier behandelnden Arzt ausgestellt sein (im Gebiet der KV Südwürttemberg: roter Überweisungsschein). Bitte vergessen Sie bei Ihrem Termin auf keinen Fall diese Überweisung.
Bei Fragen rund um Ihre Aufnahme steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung:
Akutkliniken
Frau Rettenmeier/Frau Mayinger
Telefon 07522 797-1155 oder -1106
i r m g a r d . r e t t e n m e i e r @ w z - k l i n i k e n . d e
e d e l t r a u d . m a y i n g e r @ w z - k l i n i k e n . d e
Rehabilitationskinderklinik
Frau Hilsenbeck/Frau Rupp
Telefon 07522 797-1105 oder -1462
c h r i s t i n a . h i l s e n b e c k @ w z - k l i n i k e n . d e
r o s e m a r i e . r u p p @ w z - k l i n i k e n . d e |
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